KEINE CHANCE FÜR KEIME

… deswegen empfehlen wir die Jahresüberprüfung aller Kühlgeräte … EBENWALDER informiert über eine wichtige gesetzliche Bestimmung hinsichtlich der Überprüfungs-Vorschriften von Kälteanlagen: KAV § 22 ÜBERPRÜFUNG von Kälteanlagen (1) Kälteanlagen müssen nach größeren Betriebsstörungen, größeren Instandsetzungen sowie wesentlichen Änderungen der Anlage, jedenfalls aber in Zeitabständen von höchstens einem Jahr, einer Überprüfung hinsichtlich …